Unsere Mandanten

Unsere Beratungsleistung richtet sich an mittelständische Unternehmer aus dem Handwerk, produzierendes Gewerbe, Forschungs­unternehmen der Informations­verarbeitung und der Biotechnologie, Dienstleister und Freiberufler wie Ärzte, Architekten sowie beratende Unternehmen auf verschiedensten Feldern und Privatpersonen.

Unser Angebot

Der ganzheitliche Beratungsansatz prägt unsere Leistungen nicht nur hinsichtlich der zentralen Ansprechpartner, sondern auch für das von uns angebotene Leistungsspektrum.

Existenzgründung

Schon bei der Existenzgründung sind die komplexen Folgen z.B. der Rechtsformwahl für die steuerliche Belastung, flexible Weiterentwicklung und administrativen Aufwand zu beachten. Eine rechtzeitige und umfassende Beratung unter Berücksichtigung persönlicher Belange führt zum passenden rechtlichen Rahmen Ihres neuen Unternehmens.

Diesem Umfeld passen wir dann unsere dauerhaften Leistungen an und optimieren damit die Zusammenarbeit und die Aufgabenteilung zwischen uns und Ihnen bei der täglichen Bewältigung steuerlicher Pflichten.

Rechtsformwechsel

Die Beratung bei Rechtsformwechsel (Umwandlungssteuerrecht) gehört dazu. Zu den Kernkompetenzen eines steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beraters für den Mittelstand gehört die Nachfolgeberatung und Beratung eines Unternehmensverkaufs im strategischen Vorfeld und familiären Umfeld, bei der steuerrechtlichen Begleitung der Vertragsgrundlagen und der Umsetzung nach der Übergabe des Unternehmens.

Ähnlich verhält es sich, wenn keine Übergabe des gesamten Unternehmens, sondern dessen Abwicklung nach Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit ansteht. Auch hier gilt es schon im planerischen Vorfeld die richtigen Weichen zu stellen und keine steuerschädlichen Entscheidungen zu treffen.

Generationennachfolge

Auch bei der Generationennachfolge familiären Vermögens im Wege von Schenkungen und testamentarisch gestalteter Erbschaft sind immer auch die steuerlichen Rahmenbedingungen und betriebswirtschaftliche oder familiäre Gegebenheiten aufeinander abzustimmen.

Dafür sind wir als langjähriger Berater Ihr kompetenter Ansprechpartner. Häufig wird übersehen, dass hier nicht nur die komplexe Erbschaftsteuer, sondern auch die bei der Übergabe geltenden teilweise noch komplexeren Vorschriften des Einkommen- und Umsatzsteuerrechts zu überraschenden Ergebnissen führen können. Eine ungeplante Unternehmensnachfolge kann zu steuerlich existenzvernichtenden Ergebnissen führen. Daher muss stets das gesamte steuerliche Umfeld beraten werden.

Jährliche Steuererklärungen

Wir betreuen Sie in allen Fragen des nationalen Steuerrechts, insbesondere

  • Einkommensteuer
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Erbschafts- und Schenkungsteuer
  • Kapitalverkehrssteuern jeweils aus inländischen wie ausländischen Einkunftsquellen.

Abschlüsse

Kernbereiche der Betreuung mittelständischer Unternehmen sind außerdem das Erstellen und elektronische Einreichen von

  • Gewinnermittlungen
  • Einnahme- Überschuss-Rechnungen
  • Jahresabschlüssen mit und ohne handelsrechtlichen Anhang
  • E-Bilanz nach der finanzamtlichen Taxonomie (Gliederung und Inhaltsbeschreibung)
  • Offenlegungspflichtige Jahresabschüsse und deren Übertragung an den Bundesanzeiger
  • Sonderbilanzen (Liquidationseröffnung, Liquidationsschluss, Umwandlungsbilanzen)

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Wir bieten für unsere Mandanten die Erstellung der Finanz- und Lohnbuchhaltung an. Umfangreichere Mandate werden bei der Übernahme in die eigene Verantwortung gerne von uns betreut.

Wir empfehlen in diesen Fällen ausdrücklich die Verwendung kompatibler Software der Marktführer ADDISON oder DATEV. Einige Sonderbereiche wie die speziellen Lohnabrechnungsfälle in der Bauwirtschaft (SOKA Bau, Malerkasse usw.) betreuen wir in Zusammenarbeit mit erfahrenen Spezialisten außerhalb unserer Kanzlei, mit denen uns eine langjährige erfolgreiche Zusammenarbeit verbindet.

Sprachen und internationales Steuerrecht

Unsere Kernkompetenz liegt im nationalen Steuerrecht. Wir kommunizieren in Einzelfällen gerne in englischer oder auch spanischer Sprache. Für internationale Fragestellungen arbeiten wir mit spezialisierten Kollegen auf das jeweilige Mandat abgestimmt zusammen. Wir sind an kein spezielles Netzwerk und deren Kompetenzbereiche gebunden.